Die Gründerpersönlichkeit
Für einen Firmengründer ergeben sich völlig andere Arbeitsbedingungen,
als sie z.B. ein Angestellter oder Arbeiter hat. Meistens
arbeitet er alleine und muss sich somit immer wieder selbst
motivieren. Es steht keiner hinter ihn, der ihn zur Arbeit antreibt,
Anordnungen gibt oder Zielvorgaben auferlegt.
Sie arbeiteten also den ganzen Tag mehr oder weniger auf sich
allein gestellt. Dazu gehört eine gewisse psychische Stärke, um
sich Tag für Tag selbst leistungsbereit zu halten und immer wieder
neue Aufgaben und Ziele in Angriff zu nehmen. Ein externer
Anschub erfolgt meistens nicht.
Misserfolge, die bei jeder Tätigkeit von Zeit zu Zeit auftreten,
sollten demnach nicht gleich zum Zusammenbruch oder zur
Aufgabe des Geschäftes führen. Ein Selbstständiger braucht ein
ausgeprägtes Selbstbewusstsein, welches durch eventuelle negative
Entwicklungen oder Ereignisse nicht beeinträchtigt wird.
Man muss sich Ziele setzen können und diese auch über einen
längeren Zeitraum hartnäckig verfolgen können.
All dies erfordert Disziplin, Durchhaltevermögen und zielgerichtetes
Handeln. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre
Charaktereigenschaften auf diese Punkte hin überprüfen und
auch Freunde und Verwandte nach deren Meinung fragen.
Oft braucht es einige Monate oder gar Jahre, bis sich der gewünschte
Erfolg mit dem eigenen Geschäft einstellt. Wer eine
solche Anfangsphase psychisch und finanziell durchstehen kann,
hat die besten Voraussetzungen, einmal wirklich erfolgreich zu
werden.

Sie sollten Spaß am selbstständigen Handeln haben. Als Existenzgründer
können Sie sich einen wirklich eigenverantwortlichen
Arbeitsplatz schaffen. Keiner wird Ihnen hier Vorschriften
machen, mit Ausnahme des Gesetzgebers. Damit müssen Sie
aber auch die volle Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen.
Wenn Fehler passieren (und diese werden ganz sicher passieren!),
übernimmt keine Meister, Abteilungsleiter oder Chef die
Verantwortung dafür.

Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer, bei Nichtselbstständigen auch
Lohnsteuer genannt, bezahlen Sie aufgrund dessen, was Sie als
Einzelperson verdienen. Sie berechnet sich aus Ihrem Gewinn,
der nach Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten
übrigbleibt – aus dem Überschuss also, den Sie haben, wenn Sie
Ihre Ausgaben von den Einnahmen abziehen.
Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit beginnen, erkennt das Finanzamt
normalerweise an, dass Sie viele finanzielle Belastungen
haben und verlangt zumindest im ersten Jahr noch keine Einkommenssteuerzahlungen
von Ihnen. Aber Vorsicht: Wer gleich
von Anfang an hohe Umsätze und damit gute Gewinne macht,
muss mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer muss von jedem Gewerbebetrieb bezahlt
werden, der mit seinen Umsätzen eine bestimmte Höchstgrenze
überschreitet. Erhoben wird diese Steuer von Ihrer Stadt- oder
Gemeindeverwaltung.
Aufgrund der recht hohen Grenze, unter der Sie keine Gewerbesteuer
bezahlen müssen, werden Sie in den ersten Jahren Ihrer
Selbstständigkeit damit nicht in Berührung kommen. Über die
genauen Grenzbeträge können Sie sich wiederum bei Ihrer
Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung informieren.

7. Versicherungen
Die richtigen Versicherungen zu finden ist wirklich nicht gerade
einfach. Wahrscheinlich sind Sie in diesem Bereich schon aus
Ihrem Privatleben vorbelastet. Als Gewerbetreibender kommen
in diesem Bereich eine Fülle an neuen Versicherungsformen
hinzu. Ich möchte es Ihnen hier wieder so einfach wie möglich
machen und behandele deshalb nur die Versicherungen, die Sie
am Anfang Ihrer Selbstständigkeit erfahrungsgemäss wirklich
brauchen.
Als Selbstständiger haben Sie es gut: Wenn Sie einmal krank
oder sonst irgendwie verhindert sind, müssen Sie nicht zwangsweise
zum Arzt gehen und ein Attest beim Arbeitgeber einreichen.
Sie sind völlig frei und können selbst entscheiden, wann
Sie arbeiten wollen und wann nicht.
Doch die Sache hat einen Haken: Wenn Sie einmal arbeiten
wollen, aber z.B. wegen einem Unfall oder längerer Krankheit
nicht mehr können, zahlt Ihnen niemand ein Gehalt weiter. Sie
stehen also vor dem Nichts – es sei denn, Sie sind gut versichert.
Krankenversicherung
Als Angestellter Arbeitnehmer waren Sie über Ihren Arbeitgeber
zwangsweise krankenversichert und mussten sich wenig um
solche Belange kümmern. Als Selbstständiger müssen Sie dagegen
selbst für Ihren Schutz sorgen. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:
Sie können sich freiwillig weiter in einer gesetzlichen
Krankenversicherung weiter versichern lassen oder zu einer
privaten Krankenversicherung wechseln.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen großen Vorteil:
Die Familienversicherung. Das heißt, wenn Ihr Partner
nicht selbst berufstätig ist, ist er kostenlos bei Ihnen mit krankenversichert.
Auch Ihre Kinder sind in dieser freiwilligen Versicherung
mit eingeschlossen.
Dagegen steht allerdings ein recht hoher Beitragssatz, den es zu
zahlen gilt. Gerade am Anfang, wenn Sie noch keine großen
Einnahmen haben, wird dieser einer der größten Posten in Ihren
monatlichen Belastungen sein. Allerdings ist eine Krankenversicherung
heutzutage unverzichtbar.
Falls Sie sich eher für die Versicherung in einer privaten Krankenkasse
interessieren, sollten Sie folgendes bedenken: Wenn
Sie einmal von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung
gewechselt sind, gibt es kein zurück mehr, d.h. die gesetzliche
Krankenkasse wird Sie nicht mehr als Mitglied aufnehmen.
Viele Existenzgründer wechseln übereilt in eine private Krankenversicherung,
weil die Beiträge anfangs um einiges günstiger
sein können. Leider wendet sich dieses Blatt oft mit zunehmendem
Alter und es werden horrende Summen für den Versicherungsschutz
fällig. Überlegen und vergleichen Sie also genau
und unterschreiben Sie nicht voreilig einen Vertrag!

Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese Versicherung sollte man unbedingt als Ergänzung zur
Krankenversicherung abschließen. Sie zahlt dann eine sogenannte
„Invalidenrente“, wenn Sie nach 6 Monaten Krankheit
überhaupt nicht mehr arbeiten können. Diese Rente richtet sich
nach dem Invaliditätsgrad und beginnt bei 25 oder 50% Invalidität.
Rentenversicherung
Als Angestellter brauchen Sie sich um die Rentenversicherung
keine Sorgen zu machen – Sie sind über Ihren Arbeitgeber
pflichtversichert. Anders geht es da dem Selbstständigen. Er hat
keine Pflicht, für das Alter vorzusorgen. Wenn er es freiwillig
tut (und das sollte er auf jeden Fall!), hat er mehrere Möglichkeiten.
Sie könnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung
weiter versichern, doch das machen die wenigsten Selbstständigen.
Der Grund dafür ist, dass Ihre Rentenansprüche nur
ganz wenig ansteigen – selbst, wenn Sie den Höchstsatz an Beiträgen
Monat für Monat einzahlen. Also eine eher schlechte
Lösung.
Für Selbstständige ist eine private Vorsorgelösung viel besser
geeignet. Da es unzählige Formen dieser Vorsorgemaßnahmen
gibt, sollten Sie sich mit einem unabhängigen Versicherungsberater
zusammensetzen und nach einer guten Lösung suchen.

Unfallversicherung
Hier haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten
Unfallversicherung, manche schließen sogar beides ab.
Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die für Sie zuständige
Berufsgenossenschaft abgeschlossen und deckt ausschließlich
Unfälle ab, die bei der Ausübung Ihres Berufes passieren.
Sie ist für Selbstständige, die im Freien arbeiten, oft unterwegs
sind oder mit gefährlichen Stoffen hantieren, obligatorisch. Für
Selbstständige, die nur am Schreibtisch arbeiten ist sie dagegen
verzichtbar.
Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Ihnen
im Privatleben bzw. in der Freizeit passieren. Ob diese für Sie
sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Gewohnheiten, Hobbys,
Reisen etc. ab.
Die betrieblichen Versicherungen sollen für alle Eventualitäten
in Ihrer Firma Sicherheit bieten. Es gibt unzählige Arten und
Modelle für betriebliche Versicherungen – sie alle aufzuzählen
würde den Rahmen dieses Buches sprengen. Außerdem hängen
diese Versicherungen von so vielen individuellen Faktoren ab,
dass sich keine seriösen pauschalen Tipps und Hinweise aufstellen
lassen. Setzen Sie sich dafür unbedingt mit einem Versicherungsberater
zusammen, idealerweise einem, der unabhängig ist,
d.h. keiner einzelnen Versicherungsgesellschaft angehört.