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Die Gründerpersönlichkeit Für einen Firmengründer ergeben sich völlig andere Arbeitsbedingungen, als sie z.B. ein Angestellter oder Arbeiter hat. Meistens arbeitet er alleine und muss sich somit immer wieder selbst motivieren. Es steht keiner hinter ihn, der ihn zur Arbeit antreibt, Anordnungen gibt oder Zielvorgaben auferlegt. Sie arbeiteten also den ganzen Tag mehr oder weniger auf sich allein gestellt. Dazu gehört eine gewisse psychische Stärke, um sich Tag für Tag selbst leistungsbereit zu halten und immer wieder neue Aufgaben und Ziele in Angriff zu nehmen. Ein externer Anschub erfolgt meistens nicht. Misserfolge, die bei jeder Tätigkeit von Zeit zu Zeit auftreten, sollten demnach nicht gleich zum Zusammenbruch oder zur Aufgabe des Geschäftes führen. Ein Selbstständiger braucht ein ausgeprägtes Selbstbewusstsein, welches durch eventuelle negative Entwicklungen oder Ereignisse nicht beeinträchtigt wird. Man muss sich Ziele setzen können und diese auch über einen längeren Zeitraum hartnäckig verfolgen können. All dies erfordert Disziplin, Durchhaltevermögen und zielgerichtetes Handeln. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Charaktereigenschaften auf diese Punkte hin überprüfen und auch Freunde und Verwandte nach deren Meinung fragen. Oft braucht es einige Monate oder gar Jahre, bis sich der gewünschte Erfolg mit dem eigenen Geschäft einstellt. Wer eine solche Anfangsphase psychisch und finanziell durchstehen kann, hat die besten Voraussetzungen, einmal wirklich erfolgreich zu werden.
Sie sollten Spaß am selbstständigen Handeln haben. Als Existenzgründer können Sie sich einen wirklich eigenverantwortlichen Arbeitsplatz schaffen. Keiner wird Ihnen hier Vorschriften machen, mit Ausnahme des Gesetzgebers. Damit müssen Sie aber auch die volle Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen. Wenn Fehler passieren (und diese werden ganz sicher passieren!), übernimmt keine Meister, Abteilungsleiter oder Chef die Verantwortung dafür.
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Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer, bei Nichtselbstständigen auch Lohnsteuer genannt, bezahlen Sie aufgrund dessen, was Sie als Einzelperson verdienen. Sie berechnet sich aus Ihrem Gewinn, der nach Abzug von Sonderausgaben und Werbungskosten übrigbleibt – aus dem Überschuss also, den Sie haben, wenn Sie Ihre Ausgaben von den Einnahmen abziehen. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit beginnen, erkennt das Finanzamt normalerweise an, dass Sie viele finanzielle Belastungen haben und verlangt zumindest im ersten Jahr noch keine Einkommenssteuerzahlungen von Ihnen. Aber Vorsicht: Wer gleich von Anfang an hohe Umsätze und damit gute Gewinne macht, muss mit hohen Nachzahlungen rechnen. |
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Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer muss von jedem Gewerbebetrieb bezahlt werden, der mit seinen Umsätzen eine bestimmte Höchstgrenze überschreitet. Erhoben wird diese Steuer von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Aufgrund der recht hohen Grenze, unter der Sie keine Gewerbesteuer bezahlen müssen, werden Sie in den ersten Jahren Ihrer Selbstständigkeit damit nicht in Berührung kommen. Über die genauen Grenzbeträge können Sie sich wiederum bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung informieren. |
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7. Versicherungen Die richtigen Versicherungen zu finden ist wirklich nicht gerade einfach. Wahrscheinlich sind Sie in diesem Bereich schon aus Ihrem Privatleben vorbelastet. Als Gewerbetreibender kommen in diesem Bereich eine Fülle an neuen Versicherungsformen hinzu. Ich möchte es Ihnen hier wieder so einfach wie möglich machen und behandele deshalb nur die Versicherungen, die Sie am Anfang Ihrer Selbstständigkeit erfahrungsgemäss wirklich brauchen. Als Selbstständiger haben Sie es gut: Wenn Sie einmal krank oder sonst irgendwie verhindert sind, müssen Sie nicht zwangsweise zum Arzt gehen und ein Attest beim Arbeitgeber einreichen. Sie sind völlig frei und können selbst entscheiden, wann Sie arbeiten wollen und wann nicht. Doch die Sache hat einen Haken: Wenn Sie einmal arbeiten wollen, aber z.B. wegen einem Unfall oder längerer Krankheit nicht mehr können, zahlt Ihnen niemand ein Gehalt weiter. Sie stehen also vor dem Nichts – es sei denn, Sie sind gut versichert. Krankenversicherung Als Angestellter Arbeitnehmer waren Sie über Ihren Arbeitgeber zwangsweise krankenversichert und mussten sich wenig um solche Belange kümmern. Als Selbstständiger müssen Sie dagegen selbst für Ihren Schutz sorgen. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können sich freiwillig weiter in einer gesetzlichen Krankenversicherung weiter versichern lassen oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet einen großen Vorteil: Die Familienversicherung. Das heißt, wenn Ihr Partner nicht selbst berufstätig ist, ist er kostenlos bei Ihnen mit krankenversichert. Auch Ihre Kinder sind in dieser freiwilligen Versicherung mit eingeschlossen. Dagegen steht allerdings ein recht hoher Beitragssatz, den es zu zahlen gilt. Gerade am Anfang, wenn Sie noch keine großen Einnahmen haben, wird dieser einer der größten Posten in Ihren monatlichen Belastungen sein. Allerdings ist eine Krankenversicherung heutzutage unverzichtbar. Falls Sie sich eher für die Versicherung in einer privaten Krankenkasse interessieren, sollten Sie folgendes bedenken: Wenn Sie einmal von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung gewechselt sind, gibt es kein zurück mehr, d.h. die gesetzliche Krankenkasse wird Sie nicht mehr als Mitglied aufnehmen. Viele Existenzgründer wechseln übereilt in eine private Krankenversicherung, weil die Beiträge anfangs um einiges günstiger sein können. Leider wendet sich dieses Blatt oft mit zunehmendem Alter und es werden horrende Summen für den Versicherungsschutz fällig. Überlegen und vergleichen Sie also genau und unterschreiben Sie nicht voreilig einen Vertrag! |
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Berufsunfähigkeitsversicherung Diese Versicherung sollte man unbedingt als Ergänzung zur Krankenversicherung abschließen. Sie zahlt dann eine sogenannte „Invalidenrente“, wenn Sie nach 6 Monaten Krankheit überhaupt nicht mehr arbeiten können. Diese Rente richtet sich nach dem Invaliditätsgrad und beginnt bei 25 oder 50% Invalidität. Rentenversicherung Als Angestellter brauchen Sie sich um die Rentenversicherung keine Sorgen zu machen – Sie sind über Ihren Arbeitgeber pflichtversichert. Anders geht es da dem Selbstständigen. Er hat keine Pflicht, für das Alter vorzusorgen. Wenn er es freiwillig tut (und das sollte er auf jeden Fall!), hat er mehrere Möglichkeiten. Sie könnten sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter versichern, doch das machen die wenigsten Selbstständigen. Der Grund dafür ist, dass Ihre Rentenansprüche nur ganz wenig ansteigen – selbst, wenn Sie den Höchstsatz an Beiträgen Monat für Monat einzahlen. Also eine eher schlechte Lösung. Für Selbstständige ist eine private Vorsorgelösung viel besser geeignet. Da es unzählige Formen dieser Vorsorgemaßnahmen gibt, sollten Sie sich mit einem unabhängigen Versicherungsberater zusammensetzen und nach einer guten Lösung suchen. |
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Unfallversicherung Hier haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung, manche schließen sogar beides ab. Die gesetzliche Unfallversicherung wird über die für Sie zuständige Berufsgenossenschaft abgeschlossen und deckt ausschließlich Unfälle ab, die bei der Ausübung Ihres Berufes passieren. Sie ist für Selbstständige, die im Freien arbeiten, oft unterwegs sind oder mit gefährlichen Stoffen hantieren, obligatorisch. Für Selbstständige, die nur am Schreibtisch arbeiten ist sie dagegen verzichtbar. Die private Unfallversicherung deckt alle Unfälle ab, die Ihnen im Privatleben bzw. in der Freizeit passieren. Ob diese für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren persönlichen Gewohnheiten, Hobbys, Reisen etc. ab. Die betrieblichen Versicherungen sollen für alle Eventualitäten in Ihrer Firma Sicherheit bieten. Es gibt unzählige Arten und Modelle für betriebliche Versicherungen – sie alle aufzuzählen würde den Rahmen dieses Buches sprengen. Außerdem hängen diese Versicherungen von so vielen individuellen Faktoren ab, dass sich keine seriösen pauschalen Tipps und Hinweise aufstellen lassen. Setzen Sie sich dafür unbedingt mit einem Versicherungsberater zusammen, idealerweise einem, der unabhängig ist, d.h. keiner einzelnen Versicherungsgesellschaft angehört. |
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